Nach Änderung im Niedersächsischen Schulgesetz: Einschulungsalter wird flexibilisiert

Zum 6. März sind Änderungen im Niedersächsischen Schulgesetz in Kraft getreten. Mit dieser Novelle wird das Einschulungsalter flexibilisiert, was besonders für Eltern von Kita-Kindern interessant sein dürfte.

Ab sofort können Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, den Schulbesuch durch eine einfache schriftliche Mitteilung an die Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben und muss nicht begründet werden.

Mit der Neuregelung bleibt es dabei, dass die Schulpflicht in dem Schuljahr beginnt, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet. Für die betroffenen Kinder wird nur die Einschulung um ein Jahr nach hinten verschoben. Die Möglichkeit der Einschulung von „Kann“-Kindern, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, bleibt weiterhin erhalten.

Alle wissenswerten Informationen können den nachfolgend verlinkten Dokumenten entnommen werden, die an alle Kindertagesstätten verteilt wurden. Falls nicht bereits geschehen, sollten sich betroffene Eltern mit Ihrer Kita-Leitung in Verbindung zu setzen, um bei der Platzvergabe für das nächste Kitajahr weiterhin berücksichtigt zu werden.

Pressestimmen:

Ähnliche Beiträge