Maßnahmenkatalog zur Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten beschlossen

Im Dezember 2017 hat der Rat der Stadt Braunschweig einen Maßnahmenkatalog zur Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten beschlossen. Dieser Katalog entstand unter Mitwirkung der Fachverwaltung, der Trägervertreter und des Stadtelternrats. Damit lässt sich der im Zusammenhang mit den neugestalteten Kitagebühren im Jahr 2016 getroffene Ratsbeschluss, Mehreinnahmen aus den Entgelten in Qualitätsmaßnahmen zu investieren sollen, spürbar umsetzen.

Der Maßnahmenkatalog umfasst die nachfolgend genannten Qualitätsverbesserungen. Davon sollen zunächst diejenigen Maßnahmen umgesetzt werden, die einmalige Kosten verursachen bzw. nicht als Daueraufgabe ausgelegt sind. Wir haben diese Maßnahmen in der Liste kursiv dargestellt.

  1. Einsatz von Erzieherinnen/Erziehern als Zweitkräfte jeweils in Gruppen mit Leitungsvertretung. Die daraus resultierenden Veränderungen in den städtischen
    Kindertagesstätten werden sozialverträglich umgesetzt.
  2. Entwicklung eines gemeinsamen pädagogischen Leitbildes Bildung und Betreuung (Workshop)
  3. Anpassung der 2012 beschlossenen Zuschüsse zur Verbesserung der Betreuungsqualität in Kitas in Stadtteilen mit besonderem Handlungsbedarf (VBQ) ab
    2017
  4. Anpassung der Förderung für Familienzentren ab 2017 einschließlich Qualifizierung und Fachberatung
  5. Aufstockung der Projektmittel des VA/EV-Konzeptes (verhaltensauffällige / entwicklungsverzögerte Kinder) zur Konzeptfortschreibung und -erweiterung einschließlich Qualifizierung und Fachberatung ab 2017
  6. Berücksichtigung weiterer Bundes- und Landesprogramme zur Verbesserung der Qualität in Kitas
  7. Sachkostenförderung für Sprach-Kitas und Folgeprojekte (analog vorhergehender Bundesprogramme)
  8. Budget zur Verringerung/Abschaffung der Schließzeiten (Pilotprojekt)
  9. Budget zur Ausweitung der Öffnungszeiten (Pilotprojekt)
  10. Zusätzliche Angebotsausweitungen/-anpassungen u. a. zur Ausweitung der Öffnungszeiten (z. B. Ganztagsbetreuung)
  11. Budget zur Förderung kleinerer Maßnahmen/Aktivitäten („Honigtopf“ – entsprechend der Anregung des Stadtelternrates)
  12. Medienkampagne u. a. inklusive Erstellung eines Elternwegweisers zur Kindertagesbetreuung
  13. Evaluationsprojekte in ausgewählten Kitas bzw. zu ausgewählten Themen (bedarfsorientiert)
  14. Sonderfonds für die Erneuerung/Ersetzung von Großspielgeräten in Kita
  15. Die Beschlüsse zur Qualitätsentwicklung stehen unter dem Vorbehalt, dass die Kostenerstattung des Landes für die entfallenen Elternentgelte die geplanten
    Mehreinnahmen von 2,5 Mio. € abdeckt. Ansonsten können die Maßnahmen nur bis zu der Höhe der bis zum 31. Juli 2018 erzielten Mehreinnahmen, bzw. in Höhe der dann durch die Kostenerstattung gedeckten Mehreinnahmen umgesetzt werden.

Für die Erneuerung/Ersetzung von Großspielgeräten in Kitas (Punkt 14) sind Mittel in Höhe von 2.700€ pro Kita-Gruppe vorgesehen. Die Mittel können allerdings nicht eingesetzt werden zur Neuanschaffung von Spiel- oder Gerätehäusern, Mobiliar oder Verbrauchsgegenständen oder zur kompletten Neugestaltung von Außengeländen. Für die Förderung ist ein einfacher Sachbericht als Verwendungsnachweis vorgesehen. Die Träger der Einrichtungen wurden im Laufe der Woche über die Einzelheiten informiert. Diejenigen Träger, die ihre Einrichtungen in Betriebsträgerschaft führen (bei denen Gelände und Gebäude der Stadt gehören), wurden gebeten, ihre konkretisierten Bedarfe bis zum 20. April an die Stadtverwaltung zu melden.

Da ab dem 1. August 2018 damit zu rechnen ist, dass für Kinder ab dem 3. Lebensjahr die Betreuung wieder beitragsfrei wird, ist aktuell noch unklar, inwieweit die restlichen Maßnahmen aus den Mehreinnahmen finanziert werden können. Hier wird derzeit noch abgewartet, wie die Weitergabe von Bundesmitteln zur Beitragsfreiheit an die Kommunen geregelt wird.

Der vollständige Maßnahmenkatalog mit allen wichtigen Detailinformationen kann als Beschlussvorlage 17-05824 im Ratsinformationssystem der Stadt Braunschweig gefunden werden, oder als Kopie hier auf unserer Internetseite.

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