Forderungskatalog der niedersächsischen Kita- Kreis- und Stadtelternräte

(Erarbeitet auf dem Landeselternkongress am 29.09.2012 in Braunschweig)

Präambel:

Das Ziel der Elternvertretungen ist es, sich für verbesserte Rand- und Rahmenbedingungen der Kinder -Bildung, -Betreuung und -Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder (Krippe, Kindergarten, Schulkindbetreuung) einzusetzen, die für die Umsetzung des Bildungsauftrages notwendig sind.

Die kostenlose und bedarfsgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0-10 Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder ist Grundvoraussetzung für das Erreichen von Bildung- und Chancengleichheit.

Allgemeine Forderungen:

  • An den Bedürfnissen der Familien angepasster Ausbau von Tageseinrichtungen und Plätzen für Kinder im Alter von 0-10 Jahren
  • Konsequente Realisierung der UN-Konvention insbesondere über die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Einrichtungen (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungeni / Inklusion)
  • Erhöhung des Raumbedarfs pro Kind (z.B. von 2 auf 4m² in KiGas) im Innen- und Außenbereich
  • Grundvoraussetzungen schaffen, für die Gestaltung und Zubereitung von gesundem kostenfreiem Essen mit den Kindern vor Ort
  • Flexibilisierung der Zeitorganisation in allen Bereichen
  • kontinuierliche, verpflichtende Fortbildungen und Qualifizierung des Einrichtungs- und Trägerpersonals
  • Kostenfreier Zugang zu Tageseinrichtungen für Kinder unabhängig vom kommunalen Haushalt (s. Landesverfassung)
  • Budget für die ehrenamtliche Arbeit der Kreis- und Stadtelternräte (z.B. für Dozenten, Tagungen, Material etc.)
  • Verpflichtende Einführung von Kreis- und Stadtelternräten und stimmberechtigte Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss
  • Eltern erwarten, dass Erzieherinnen ihre Tätigkeiten vorbereiten, evaluieren und in ihrer Qualität regelmäßig sichern können. Die dafür notwendige Zeit muss zur Verfügung gestellt werden.

Krippe:

  • Aufnahme der dritten verbindlichen (Fach)-Kraft im Kita Gesetzii
    Maximaler Betreuungsschlüssel von einer Fachkraft auf vier Kinder (entspricht einer maximalen Gruppengröße von 12 Kindern)

Kindergarten:

  • Reduzierung der Gruppengröße auf 20 Kinder und einen Betreuungsschlüssel von einer Fachkraft auf maximal 8 Kinder
    Verbesserung des Übergangs in die Schule durch eine verbindliche frühe Kooperation mit entsprechenden Grundschulen
  • und verpflichtende Übernahme des Orientierungsplansiii
    Altersgerechte und individuelle Bildungsangebote (keine Verschulung)

Schulkindbetreuung:

  • Ausbau von Horten und oder verlässlichen wohnortnahen Betreuungsformen für Grundschulkinder unter altersgerechten Bedingungen
    Flexible auf die Arbeitszeiten der Eltern abgestimmte Randbetreuungszeiten (vor Schulbeginn 6:00-8:00 Uhr und nach 17:00 Uhr)
  • Gleiche, bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Betreuung von Schulkindern im Anschluss an den Unterricht in den verschiedenen Einrichtungsformen.
    Schulaufgabenunterstützung durch qualifiziertes Personal
    Altersgerechte weiterführende freiwillige Angebote im Nachmittagsbereich, unter Einbeziehung überwiegend regionaler Kooperationspartner (Vereine, Institutionen, etc.)

1Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Verfahrensordnung des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen; Vereinte Nationen; Dokumentennummer CRPD/C/4/2
2Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG)
3Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder; Niedersächsisches Kultusministerium

Anlagen:

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