Stadt will Kita-Gebühren wieder einführen – wir nehmen Stellung zum sozial ungerechten Vorschlag der Stadtverwaltung

Seit 2011 ist der Besuch von Kindergärten in Braunschweig entgeltfrei. Ab dem kommenden Kitajahr könnte damit Schluss sein. Die Stadtverwaltung plant vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation, Gebühren für Kindergärten wieder einzuführen. Die im landesweiten Vergleich hohen Entgelte für Krippen und Schulkindbetreuung sollen im Gegenzug gesenkt werden.

Diskussionen über eine Wiedereinführung der Gebühren werden schon seit ihrer Abschaffung geführt. Dabei wurde allerdings wiederholt betont, dass die Einnahmen zur Qualitätsverbesserung in den Betreuungseinrichtungen verwendet werden sollen. Der aktuelle Vorschlag der Stadtverwaltung zielt nun in erster Linie darauf, ausbleibende Steuereinnahmen auszugleichen. Der Anteil, der den Kitas zugutekommt, würde verhältnismäßig gering ausfallen.

Die Wiedereinführung der Kita-Gebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen durchaus nachvollziehbar, so zum Beispiel, wenn es dadurch eine Angleichung der Kita- und Krippengebühren gibt. Die geplante Staffelung muss allerdings sozialgerechter ausfallen. Desweiteren sollen Kitaentgelte zweckgebunden bleiben und ausschließlich zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden.

Der Vorschlag der Stadtverwaltung enthält nach unserer Einschätzung folgende Schwachstellen:

  • eine Umschichtung zwischen Krippen- und Kindergartengebühren soll kostenneutral für Eltern sein
  • es fehlt eine Übergangsregelung für Eltern, die nach hohen Krippengebühren von der aktuellen Beitragsfreiheit für den Kindergarten profitieren würden
  • die Grundlagen und Regeln für die Berechnung des maßgeblichen Einkommens sind nicht transparent
  • die Entgelte sollen ausschließlich zur Qualitätsverbesserung in den Kitas verwendet werden
  • die untere Grenze (Stufe 0 in der Einkommenstabelle) für einen entgeltfreien Kita-Besuch sollte heraufgesetzt werden

Wir verfolgen über verschiedene Kanäle das allgemeine Unverständnis sowie die persönlichen Betroffenheiten von Eltern. Der aktuelle Vorschlag zur Gebührenerhebung würde dazu führen, dass sich die Arbeitstätigkeit beider Eltern nicht mehr lohnen würde und damit wohl zumindest die Teilzeittätigkeit aufgegeben werden würde. Andere Stimmen lauteten so, dass die Betreuung eher privat organisiert werden würde, um so für die dann ebenfalls hohen Kosten wenigstens die gewünschte Qualität und Flexibilität für die Ausübung einer Berufstätigkeit zu haben.

Wir sind weiterhin gespannt auf die Reaktionen aus der Elternschaft. Was bedeutet der Vorschlag für Familien konkret? Was wären die Auswirkungen, wenn die Entgelte wie geplant eingeführt würden? Wir möchten alle interessierten Eltern ermuntern, auf unserer Facebook-Seite Kommentare zu hinterlassen oder Informationen auszutauschen. Wir nehmen Meinungen auch als private Nachricht auf Facebook oder per E-Mail entgegen – gerne mit dem Hinweis, ob wir die Beiträge (ggf. anonymisiert) veröffentlichen dürfen.

Unsere nächste Vollversammlung, die voraussichtlich am 25.02.2016 stattfindet, wird sich ausschließlich diesem Thema widmen. Weitere Details dazu werden wir in Kürze hier veröffentlichen.

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