Personalmangel in den Kitas

In verschiedenen Braunschweiger Kitas gibt es Personalmangel, z.B. wegen Krankheitsausfällen, Verrentungen und offenen Stellenausschreibungen. Die Träger sind dafür verantwortlich, dass genügend Personal mit entsprechender Qualifikation (vgl. KiTaG und 2. DVO KiTaG) vorhanden ist, z.B. durch die Einstellung von Springerkräften.

Das Braunschweiger Jugendamt (örtlicher Träger der Jugendhilfe) zahlt den Trägern Zuschüsse und könnte darüber Einfluss nehmen, wenn nicht genug Personal zur Verfügung steht. Das Land (überörtlicher Träger der Jugendhilfe, „Landesjugendamt“) entscheidet über die Betriebserlaubnis einzelner Gruppen und kann diese schließen, wenn sie nicht ausreichend ausgestattet sind.

Das Land ist für die Ausbildung der Erzieher zuständig.

Gibt es akuten Personalmangel in einer Kita, gibt es verschiedene Möglichkeiten vorzugehen: Man kann sich an die Kitaleitung oder den Träger wenden oder direkt an das Braunschweiger Jugendamt. Den Stadtelternrat der Kindertagesstätten Braunschweigs kann man in den Verteiler der Korrespondenz aufnehmen und bei Bedarf um Vermittlung bitten.

Grundsätzliche Änderungen können beispielsweise auf politischer Ebene angegangen werden, wie es derzeit z.B. über die Volksinitiative zur Verbesserung des Personalschlüssels auf Landesebene geschieht.

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