Modell zur Übergangsregelung im Jugendhilfeausschuss beschlossen – die Entscheidung fällt am 21.06. im Rat

In der Ratssitzung am 15.03. wurde zusammen mit der Wiedereinführung der Kindergarten-Entgelte zum 1. August auch die Einrichtung einer Übergangsregelung beschlossen. Ziel sollte sein, diejenigen Eltern zu entlasten, die in der Vergangenheit bereits hohe Krippengebühren zahlen mussten und künftig Kindergarten-Gebühren zahlen müssten.

Mitte April trafen sich die Stadtverwaltung, die Ratsfraktionen und wir vom Vorstand des Stadtelternrates, um diese Übergangsregelung inhaltlich auszugestalten. Es wurden verschiedene Modelle präsentiert und durchgerechnet. Schließlich wurde ein weiteres Modell entwickelt, das unter allen Beteiligten Zustimmung fand. Dieses „Modell Workshop“ sieht wie folgt aus:

Für Kinder, die in Braunschweig wohnen und für die vor Vollendung des 3. Lebensjahres Entgelte nach

  • dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014,
  • dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014,
  • dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012,
  • dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012,
  • dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011 oder
  • dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011

gezahlt wurden, werden die Entgelte für den Besuch der Krippen- bzw. Kindergartenbetreuung in Einrichtungen oder die Inanspruchnahme der Kindertagespflege im Krippen- oder Kindergartenalter maximal für die Hälfte der Monate, für die Entgelte nach den o.g. Entgelttarifen gezahlt wurden, auf Null festgesetzt. Sofern sich bei der Ermittlung des Ermäßigungszeitraumes Nachkommastellen ergeben, wird der Ermäßigungszeitraum bei einem Betreuungszeitraum von weniger als 12 Monaten aufgerundet, bei einem höheren
Betreuungszeitraum abgerundet.

Kurz zusammengefasst bedeutet das: für alle Kinder, für die seit 2011 vor Eintritt in den Kindergarten entweder (vergleichsweise hohe) Krippengebühren oder Gebühren für die Kindertagespflege gezahlt wurden, werden ab 1. August für den halben Zeitraum keine Gebühren fällig. Die Höhe der bisherigen Gebühren bzw. die Betreuungsdauer spielen dabei keine Rolle, es wird pragmatisch vom Höchstsatz ausgegangen. Die Ermäßigung wird auch für Kinder wirksam, die ab 1. August weiterhin eine Krippe aufsuchen oder eine Kindertagespflege im Krippenalter in Anspruch nehmen und in der Vergangenheit bereits Entgelte entrichtet haben.

Zwei Beispiele:

  • Ein Kind hat seit 2011 insgesamt 11 Monate lang die Krippe besucht und soll ab 1. August 2016 entgeltpflichtig im Kindergarten oder in der Kindertagespflege betreut werden. Die Betreuung dieses Kind wäre für ersten 6 Monaten entgeltfrei (der Ermäßigungszeitraum wird aufgerundet). Ab Februar 2017 wäre ein Betreuungsentgelt gemäß der neuen Entgeltstaffel zu entrichten.
  • Ein Kind hat seit 2011 insgesamt 15 Monate lang die Kindertagespflege in Anspruch genommen und soll ab 1. August 2016 entgeltpflichtig im Kindergarten oder in der Kindertagespflege betreut werden. Die Betreuung dieses Kind wäre für die ersten 7 Monaten entgeltfrei (der Ermäßigungszeitraum wird abgerundet). Ab März 2017 wäre ein Betreuungsentgelt gemäß der neuen Entgeltstaffel zu entrichten.

Im gestrigen Jugendhilfeausschuss wurde dieses Modell vorgestellt. Die entsprechenden Beschlussvorlagen 16-02153 und 16-02259 können im Ratsinformationssystem der Stadt abgerufen werden. Die Ausschussmitglieder stimmten mehrheitlich für das Modell. Nach erneuter Vorberatung im Verwaltungsausschuss fällt die endgültige Entscheidung am 21.06. im Rat der Stadt.

Pressestimmen:

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