Ankündigung: 1. Vollversammlung im Kitajahr 2021/2022
Liebe Elternvertreterin, lieber Elternvertreter,
nachdem wir coronabedingt eine Wahl des Vorstands im letzten Kitajahr ausgesetzt haben, wollen wir für dieses Kita-Jahr wieder durchstarten und einen neuen Vorstand für den Stadtelternrat der Kitas in Braunschweig wählen.
Dafür brauchen wir genau Sie! Als wahlberechtigtes Mitglied des Kita-SERs haben Sie die Möglichkeit, Kita-Alltag mitzugestalten. Nutzen Sie diese.
Insbesondere Corona und das NKitaG haben uns deutlich gezeigt, wie wichtig die Mitwirkung von uns Eltern ist.
Seien Sie dabei!
Bringen Sie sich ein!
Lassen Sie Kita-Alltag besser sein!
SIE im Vorstand des Stadtelternrats der Kitas in Braunschweig
Kinder sind unsere Zukunft. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg für unsere Kinder ebnen mit mehr Qualität in unseren Kitas.
Wir freuen uns darauf, Sie vielleicht sogar als neues Mitglied im Vorstand des Kita-SER begrüßen zu dürfen.
Die 1. Vollversammlung des aktuellen Kindergartenjahres 2021/2022 findet am Mittwoch den 24. November 2021 um 17.45 Uhr als Online-Veranstaltung statt.
Folgende Tagesordnung ist geplant:
- Begrüßung und Bericht über die Arbeit des Stadtelternrates der Kitas
- Beschluss der geänderten Wahl- und Geschäftsordnung
- Wahl des neuen Vorstandes
- Besetzung der Vorstandspositionen im neu gewählten Vorstand
Selbstverständlich haben Sie auch diesmal wieder die Möglichkeit, Ihre Fragen rund um das Thema Kinderbetreuung loszuwerden.
Unsere aktuelle Wahl- und Geschäftsordnung finden Sie hier. Für den Beschluss der geänderten Wahl- und Geschäftsordnung und für eine erfolgreiche Wahl ist es wichtig, dass möglichst jede Kita ein stimmberechtigtes Mitglied des Elternrats zur Vollversammlung entsendet. Stimmberechtigt sind alle gewählten Elternbeiräte. Je Kita darf eine Person wählen, die nicht Gesamtelternvertreter bzw. -vertreterin sein muss.
Beachten Sie bitte, dass entgegen der sonst öffentlichen Veranstaltungen aufgrund der Online-Wahl nur eine Person je Kita teilnehmen kann, die das Wahlrecht für die Kita ausüben darf.
Hierzu ist eine Voranmeldung per E-Mail erforderlich.
» Hier finden Sie die Einladung als PDF-Version.