Aufnahme in eine Kindertagesstätte
Eine Aufnahme in eine Kindertagesstätte kann zum Beginn des Kitajahres (1. August) oder während des Jahres erfolgen.
Wünscht man eine Aufnahme zum Beginn des Kitajahres, ist erfahrungsgemäß eine Bewerbung am Ende des vorherigen Kalernderjahres sinnvoll, da die Besprechungen zur Vergabe der Plätze zu Beginn des Kalenderjahres erfolgen. Einige Kitas haben als Bewerbungsschluss den 31. Dezember des Vorjahres gewählt.
Für städtische Kindergärten kann man sich mit folgendem Formular anmelden: Voranmeldung Kindergarten
(Kann je nach Träger abweichen).
Für städtische Krippen kann man sich mit folgendem Formular anmelden: Voranmeldung Krippe
(Kann je nach Träger abweichen).
Um die Chancen des Kindes auf eine Aufnahme in einer städtischen Kindertagesstätte abzuschätzen, kann man sich an folgender Gewichtung der Aufnahmekriterien orientieren: Gewichtung Aufnahmekriterien (Kann je nach Träger abweichen).
In den meistens Kitas kann man einen Termin vereinbaren, um sich die Kita zeigen zu lassen. Manche Kitas ermöglichen auch vorab probeweise Kitabesuche. Um eine passende Kita zu finden, bietet die Stadt verschiedene Suchmöglichkeiten an.
Die Stadt bietet eine Suche für Kitas an: http://www.braunschweig.de/leben/soziales/kinderbetreuung/verzeichnis.php
sowie eine Karte der Kitas: http://www.braunschweig.de/leben/soziales/kinderbetreuung/kitas_karte.html.
Auch das Land bietet eine Suche an: http://www.nibis.de/nibis.php?menid=3052.
Gesetzliche Grundlagen der Kindertagesstätten sind:
- das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder
- die 1. Durchführungsverordnung KiTaG
- die 2. Durchführungsverordnung KiTaG
- die Allgemeine Vertragsbestimmungen für die Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig
- Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
- der Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig
- der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersaechsischer Tageseinrichtungen für Kinder
- das achte Sozialgesetzbuch
- das Kinder- und Jugendhilfegesetz.