Was macht der Kita-Stadtelternrat eigentlich?

Als engagierte Elternvertretung sind wir stolz darauf, die Interessen der Eltern und Kinder in unserer Stadt zu vertreten. Wir möchten Ihnen einen kurzen Einblick in unsere vielfältigen Aufgaben und Ziele geben. Erfahren Sie mehr über unser Engagement, unser Netzwerk, und die bedeutenden Unterschiede zwischen den Entsandten des Stadtelternrats und dem Vorstand.

Aufgaben und Ziele des SER

  • Vertretung der Kinder- und Elterninteressen aller ca. 155 Braunschweiger Kindertagesstätten​
  • Informations-, Kontakt- und Anlaufstelle der Braunschweiger Eltern​
  • Kooperation der verschiedenen Kindertagesstätten und Elterninitiativen ​
  • Erhaltung eines vielfältigen und bezahlbaren Betreuungsangebotes ​
  • Sicherstellung einer beratenden Stimme im Jugendhilfeausschuss ​
  • Teil- und Einflussnahme an Gremien, die dem Erhalt und der Förderung eines Kinder- und familienfreundlichen Braunschweigs dienen

Mit wem arbeiten wir eigentlich zusammen?

Erläuterung JHA

Der JHA ist ein Ausschuss der Stadt Braunschweig, in dem alle Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen, behandelt werden.​ Der SER hat eine beratende Stimme im JHA.

  • Kindertagesstätten​
  • Kindertagespflege​
  • Schulkindbetreuung und Ganztagsschulen​
  • Jugendzentren und –organisationen​
  • Kinder- und Jugendbeteiligung​
  • … und viele weitere …​

Erläuterung AG gemäß §78 SGB VIII

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.​

  • Gestaltung gemeinsamer Konzepte, Strategien in der Kita-Landschaft ​
  • Qualitätsentwicklung in den Kitas​
  • Änderung nds. Schulgesetzes: Sprachförderung, Einschulungsstichtag​
  • Fachkräftemangel/-gewinnung​
  • Ausbau Betreuungsplätze​
  • NKitaG​
  • Steigende Kosten

Elternvertretung

Die gewählte Elternvertretung ist in der Regel ein Elternteil, das von den Eltern der Kindertagesstätte (Kita) gewählt oder ernannt wurde, um die Interessen dieser Kita auf Stadt- oder Bezirksebene zu vertreten. Die Hauptaufgabe eines solchen Vertreters besteht darin, die Anliegen, Bedenken und Interessen der Eltern und Kinder in seiner spezifischen Kita zu kommunizieren und zu vertreten.

Vorstandsarbeit im KiTa-SER

Der Vorstand eines Stadtelternrats ist eine Gruppe von Personen, die für die Leitung und Verwaltung der gesamten Elternvertretung auf Stadt- oder Bezirksebene verantwortlich ist. Die Vorstandsmitglieder werden jeweils von einem entsandten stimmberechtigten Mitglied des Elternrats aus jeder Kita gewählt. Die Vorstandsarbeit umfasst unter anderem folgendes:

  • Kommunikation
  • Bearbeiten von Anfragen​
  • Austausch mit der Stadt​
  • Mitwirkung in Gremien (z.B. AG78*, JHA, Taskforce)
  • Vorbereitung und Durchführung der Vollversammlungen
  • Interessenvertretung
  • Projekte und Initiativen

Wahl- und Geschäftsordnung

Unsere aktuelle Wahl- und Geschäftsordnung finden sie unter folgendem Link:
Wahl- und Geschäftsordnung

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