Der Jugendhilfeausschuss (JHA)

Der Jugendhilfeausschuss ist in Deutschland neben der Verwaltung ein Teil des Jugendamtes und somit Bestandteil der öffentlichen Jugendhilfe. Ihm gehören Mitglieder der Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (Kreistag/ggf. Rat, auf Landesebene des Landtages) und Frauen und Männer, die von den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe und der Jugendverbände vorgeschlagen werden, an. Auf die Vertretungskörperschaften des öffentlichen Trägers entfallen 3/5 der Stimmen, auf die Vertreter der freien Träger 2/5 der Stimmen.

Die Satzung des Jugendamtes der Stadt Braunschweig

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