Kita-Entgelte: Stadtverwaltung beabsichtigt Neuregelung der Geschwisterermäßigung

Die Stadtverwaltung hat gestern eine Beschlussvorlage veröffentlicht, über die im Jugendhilfeausschuss am 6. Dezember beraten werden soll. Mit dieser Vorlage (18-09379) soll der bestehende Entgelttarif in Teilen an die aktuelle finanzielle Situation angepasst werden. Folgende Änderungen sollen bereits zum 1. März 2019 wirksam werden:

Die Geschwisterermäßigung für Kinder im Krippenalter soll nur noch Geschwisterkinder berücksichtigen, die gleichzeitig in einer Kindertagesstätte oder einer Kindertagespflegestelle betreut werden und ebenfalls im Krippenalter sind. Geschwisterkinder im Kindergarten- bzw. Schulkindalter werden für eine Beitragsermäßigung nicht mehr berücksichtigt. Die Entgeltstaffelung für gleichzeitig betreute Kinder im Krippenalter wäre wie folgt:

  • 1. Krippenkind = 100% Beitrag
  • 2. Krippenkind = 50% Beitrag
  • 3. und jedes weitere Krippenkind = kein Entgelt

Für bereits bestehende Betreuungsverhältnisse soll eine Schlechterstellung vermieden werden. Daher ist vorgesehen, dass die veränderte Regelung zunächst nur für neue Betreuungsverhältnisse ab dem 1. März 2019 greift und sukzessive umgesetzt wird. Für alle Familien, die zum vorgesehenen Änderungsstichtag die bisherige Geschwisterermäßigung in Anspruch nehmen, soll diese so lange beibehalten werden, bis die für diese Regelung relevanten Kinder ausscheiden bzw. die Betreuungsform wechseln.

Bei einer Erhöhung der Entgelte sollen Eltern von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können und betroffene Kinder ohne Kündigungsfrist aus der Einrichtung abmelden.

Unangetastet bleibt dagegen die Regelung, dass für Kinder ab 3 Jahren keine Entgelte fällig sind. Weiterhin werden für jedes minderjährige Kind im Haushalts 3.000€ bei der Berechnung des maßgeblichen Einkommens abgezogen.

Die Stadtverwaltung hält diese Anpassung für notwendig, da die Finanzmittel, mit denen die Kommunen seit der Einführung der Entgeltfreiheit zum 1. August 2018 ihre Mindereinnahmen kompensieren sollen, noch nicht zur Verfügung stehen. Mit dieser Anpassung soll die voraussichtlich entstehende Finanzlücke gedeckt werden.

Der Vorstand des Stadtelternrates der Kindertagesstätten in Braunschweig spricht sich eindeutig gegen den Vorschlag der Verwaltung aus. Wir argumentieren unseren Standpunkt wie folgt:

  1. Wir Eltern brauchen Kontinuität bei den Kosten für die Betreuung unserer Kinder! Innerhalb von acht Jahren gab es mehrfache radikale Änderungen der Entgeltregelungen. Neben der Gebührenfreiheit in 2011, der Wiedereinführung in 2016 und dem erneuten Wegfall in 2018 ergaben sich diverse weitere Regelungen, die für Eltern nur schwer nachzuvollziehen sind. Verlässliche Regelungen der Kosten für die Kinderbetreuung sind aber Grundlage für die mittel- bis langfristige Planungen unserer Berufstätigkeit und der generellen Familienplanung. Der Vorschlag der Verwaltung hat mit Planungssicherheit nichts zu tun, Familien haben im Zuge der Gebührenbefreiung mit einer anhaltenden Entlastung gerechnet!
  2. Die Regelung führt bei neuen Betreuungsverhältnissen bzw. nach Ablauf einer Übergangsregelung zu erneuten Mehrbelastungen von Familien, bspw.:
    • üblicher Fall: das Familieneinkommen beträgt 58.000€. 2 Kinder werden über 8 Stunden in der Kita betreut, davon ein Kind in der Krippe. Die monatlichen Entgelte betragen aktuell 150€, in Zukunft 300€. Es ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von 150€.
    • ein Extremfall: das Familieneinkommen beträgt über 80.000€. 3 Kinder werden in der Kita betreut, davon 2 in der Krippe. Die monatlichen Entgelte betragen aktuell 200€, in Zukunft 600€. Es ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von 400€.
  3. Mit Nachdruck erinnern wir an die Diskussionen im Rahmen der Wiedereinführung der Entgelte im Jahr 2016. Der Bereich Kinder, Jugend und Familie steht sinnbildlich für Investitionen in unsere Zukunft, der bei einer Haushaltskonsolidierung nicht belastet werden sollte. Der Entgelterhebung hatten wir daher nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Mehreinnahmen in die Qualität einzahlen. Daraufhin wurde gemeinsam mit der Stadtverwaltung ein Maßnahmenkatalog zur Qualitätsentwicklung verabschiedet. Bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen haben wir bereits Aufschiebungen und Abstriche hingenommen vor dem Hintergrund der sukzessiven vollständigen Kompensierung bis 2020.

Die Beschlussvorlage 18-09379 kann als Teil der Aktenmappe für den Jugendhilfeausschuss am 6. Dezember 2018 abgerufen werden.

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