Kita-Gebühren – Grüne, SPD und BIBS präsentieren Alternativmodell / Einigung für 24.02.2016 geplant

Die Grünen haben zusammen mit der SPD und der Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS) ein Alternativmodell zur Wiedereinführung von Kita-Entgelten entwickelt. Die neue Entgeltstaffel wurde in der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses den Ratsfraktionen und der Stadtverwaltung präsentiert. Folgende Kriterien wurden dem Modell zugrunde gelegt:

  • gleiche Entgelte für Krippe und Kindergarten
  • gleiche Entgelte für die Schulkindbetreuung in Horten und offenen Ganztagsschulen (OGS)
  • mögliche Mehreinnahmen werden weitgehend für Qualitätsverbesserungen verwendet
  • deutliche Entlastung unterer Einkommensgruppen
  • größere Spreizung der Einkommensgruppen bei nicht überhöhten Höchstsätzen
  • Entlastung der meisten Eltern mit einem Betreuungsbedarf von Krippe bis Hort
  • Übergangsregelung für „Krippeneltern“

Das vorgelegte Positionspapier unterscheidet sich nach Einschätzung der Grünen deutlich vom ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung – hier ein Auszug der wesentlichen Maßnahmen:

Rund die Hälfte aller Eltern wird nach diesem Modell in Zukunft weder für die Krippe noch für den Kindergarten Entgelte bezahlen müssen! Beide sind bis zu einem maßgeblichen Jahreseinkommen von 23.000 € frei. Das entspricht für Familien mit einem Kind in etwa einem Jahreseinkommen von 36.000 € brutto bzw. einem Monatseinkommen von 2.100 € netto bei Alleinverdienenden zuzüglich Kindergeld. Das führt zu einer deutlichen Entlastung der unteren Einkommen und trägt zu mehr sozialer Gerechtigkeit bei.

Darüber hinaus steigen die Entgelte langsamer als bisher. Der – nach unserem Modell  deutlich verringerte – Höchstsatz (alt / Verwaltung: 541 € für 8 Std., neu / Grüne: 397 € für  8 Std.) wird erst ab einem maßgeblichen Einkommen von 80.000 € erreicht. Im Krippen- und Schulkindbereich liegt diese Grenze heute bei 45.000 € und trifft fast alle Familien mit 2 vollverdienenden Elternteilen. Auch im Bereich der mittleren Einkommen führt unser Vorschlag somit zu einer erheblichen Entlastung. Die Sätze im mittleren Einkommensbereich können dadurch auf das Niveau anderer Städte gesenkt werden.

Die meisten Familien mit einem Betreuungsbedarf von der Krippe bis zum Kindergarten bezahlen in der Summe der Betreuungsjahre weniger als bisher. Je geringer das Einkommen, desto stärker ist hierbei die Entlastung.

Bei der Schulkindbetreuung wird in Zukunft für dieselbe Leistung dasselbe Entgelt bezahlt. Die Unterschiede zwischen der Schulkindbetreuung an den Offenen Ganztagsgrundschulen und in anderen Betreuungseinrichtungen entfallen.

Für Eltern, die bisher überhöhte Krippensätze gezahlt haben wird eine Übergangsregelung zur Entlastung geschaffen.

Mehreinnahmen, die durch diese neue Entgeltstaffel erwirtschaftet und nicht für die Übergangsregelung benötigt werden, wollen wir überwiegend in die Verbesserung der Betreuungsqualität investieren! Hier sehen wir in den nächsten 2 Jahren den  größten Handlungsbedarf in dem weiteren Ausbau der Familienzentren und der weiteren Umwandlung von Grundschulen in Ganztagsschulen.

Mit dem neuen Entwurf wurden wesentliche Aspekte aufgegriffen, die von Eltern kritisiert wurden. Die stärkere Entlastung von Familien mit geringen Einkommen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Familien mit maßgeblichen Einkommen in den mittleren bis hohen Stufen werden im bundesweiten Vergleich allerdings nach wie vor stark belastet.

Äußerst positiv bewerten wir die Absicht, Mehreinnahmen hauptsächlich in die Verbesserung der Betreuungsqualität zu investieren. Neben den genannten Beispielen sollten vor allem Maßnahmen unterstützt werden, von denen ein Großteil der Kinder tatsächlich profitiert – wie bspw. ein besserer Betreuungsschlüssel oder die Schaffung von Modell-Einrichtungen, um die Umsetzung moderner Pädagogikkonzepte nachhaltig zu unterstützen und trägerübergreifendes Lernen anzuregen. Die Interessen der Kinder müssen im Vordergrund stehen.

Nicht eingegangen wird auf die Neugestaltung der Entgelte für die Kindertagespflege. Der Vorschlag der Stadtverwaltung beinhaltete eine deutliche Erhöhung dieser Gebühren (teilweise um annähernd 100 %!). In diesem Zusammenhang muss der neue politische Entwurf konkretisiert werden.

Beide Entwürfe wurden im Jugendhilfeausschuss fundiert diskutiert, ein Beschluss wurde nicht gefasst. Die Entscheidung wurde auf den 24.02.2016 vertagt – hier trifft sich der Jugendhilfeausschusses erneut in einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung. Ziel ist es, sich hier mehrheitlich auf eine Entgelttabelle zu einigen, die dann in nächster Instanz vom Finanzausschuss und vom Rat der Stadt zu beschließen ist.

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