Kita-Volksinitiative: Stellungnahme zur Anhörung vor dem Kultusausschuss
Vom Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V. erhielten wir soeben die folgende Stellungnahme zur „Volksinitiative für bessere Rahmenbedingungen in den niedersächsischen Kindertagesstätten“. Dieses Schreiben wurde den Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags im Zusammenhang mit der bevorstehenden öffentlichen Anhörung vor dem Kultusausschuss übergeben.
Wir haben die Forderungen aus dieser Stellungnahme in den Beitrag übernommen. Wenn Sie das komplette Schreiben lesen möchten, klicken Sie bitte auf das Dateisymbol.
Um gute Qualität und Bildung von Anfang gewährleisten zu können, fordert die Volksinitiative vom niedersächsischen Landtag eine Überarbeitung des Kindertagesstätten-Gesetzes mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen unter Anerkennungen der Realität in den Kindertagesstätten zu verbessern.
Wir fordern mehr Personal beziehungsweise kleinere Gruppen, damit die Kinder verlässliche Bindungen aufbauen können, individuell in ihrer Entwicklung gefördert werden und gestärkt ihren weiteren (Bildungs-) Weg verfolgen können. Hier steht das Land Niedersachsen in der Verantwortung. Die Qualität der frühkindlichen Bildung ist der Schlüssel für das gesamte weitere Leben der Kinder und damit für die Zukunft unseres Landes.
Wir fordern Bildung von Anfang an, und das bedeutet:
Für Krippen:
- 1 Erzieher/in für 3 Kinder im Alter von 0 – 1 ½ Jahren
- 1 Erzieher/in für 4 Kinder im Alter von 1 ½ – 3 Jahren
Für Kindergärten/Horte:
- 1 Erzieher/in für 7 – 8 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren
- 1 Erzieher/in für 7 – 8 Kinder im Grundschulalter
Um den beschrieben gesellschaftlichen Veränderungen und pädagogischen Herausforderungen gerecht zu werden und den Stress sowie Belastungen für die Kinder und die Fachkräfte zu reduzieren, sollte die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation mit einer Verkleinerung der Gruppengrößen einhergehen. Nur dort, wo dieses Ziel nicht zeitnah umsetzbar ist, könnten die bisherigen Gruppengrößen temporär bestehen bleiben und durch eine zusätzliche Fachkraft Unterstützung finden. In diesen Fällen sollte jedoch durch einen Stufenplan sichergestellt werden, dass eine Verkleinerung der Gruppengröße angestrebt wird.
Der Vorstand des Stadtelternrates der Kindertagesstätten und Kinderkrippen Delmenhorst hat uns außerdem folgende Informationen übermittelt, die wir hiermit gerne weiterleiten:
Rederecht bei der Anhörung haben nur die Initiatoren und die Ausschussmitglieder.
Versammlungen / Demonstrationen: Es gibt eine Schutzzone, die sich vom Platz der Göttinger Sieben bin zum Historischen Museum erstreckt, ABER: Es dürfen mittlerweile auch Versammlungen innerhalb der Schutzzone stattfinden, diese müssen aber natürlich bei der Polizei angemeldet und dann vom Landtagspräsidium bestätigt werden (die Polizei meldet sich automatisch beim Präsidium, sobald jemand eine Versammlung in der Schutzzone anmeldet). Außerhalb der Schutzzone müssen die Versammlungen nur bei der Polizei angemeldet werden (wie üblich).